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Wer zahlt wie viel Unterhalt fürs Kind?

Für die Verpflichtung des barunterhaltspflichtigen Elternteils, Kindesunterhalt zu zahlen, besteht die Möglichkeit, sich beim Jugendamt zu konsultieren. Die Höhe des Unterhalts hängt vom Bedarf der Kinder (Alter) ab, der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Für die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs gibt es Tabellen, die vom jeweils zuständigen Oberlandesgericht ausgearbeitet wurden.

Die bekannteste Tabelle, an der sich auch das Kammergericht Berlin und das  Oberlandesgericht Brandenburg orientiert, ist die Düsseldorfer Tabelle.

Vom laufenden Kindesunterhalt wird das hälftige Kindergeld abgesetzt. Ausgezahlt erhält das Kindergeld derjenige, bei dem die Kinder wohnen.

Entsprechende Anträge sind bei der Familienkasse des jeweils zuständigen Arbeitsamtes zu stellen. Bei der Kindesunterhaltszahlung sollte darauf geachtet werden, dass der Kindesunterhalt titulierbar ist, d. h. in einer Urkunde festgehalten wird, aus der ggf. auch die Unterhaltsvollstreckung möglich ist.

 

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